Wintergartenversicherung

Den Wintergarten richtig versichern!

Viele Eigenheimbesitzer oder aber auch Mieter wünschen sich einen gemütlichen Wintergarten. Neben der Finanzierung, der Beauftragung des geeigneten Wintergartenbauers und der Vorfreude auf den neuen Besitz, bleiben Überlegungen über die richtige Absicherung meist auf der Strecke. Um im Fall der Fälle richtig abgesichert zu sein, empfiehlt sich aber in jedem Fall eine kompetente Beratung durch einen Versicherungsexperten.

Auf was muss ich während des Baus achten?

Als Bauherr tragen Sie die Verantwortung, falls jemand auf der Baustelle zu Schaden kommt.Dies trifft auch zu, falls Sie ein Unternehmen mit dem Bau beauftragt haben. Kommt es zum Schadenfall, so haftet der Bauherr in unbegrenzter Höhe für alle Personen- u. Sachschäden. Um dieses Risiko abzusichern, ist eine Bauherrenhaftpflicht notwendig.

Bei privaten Bauvorhaben ist dies bei kleinen Bauvorhaben (z.B. An- und Umbauten) oft mit in der Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen.

Falls Sie Ihren Wintergarten in Eigenleistung bauen, dann werden Sie vielleicht von Freunden und Bekannten unterstützt? Falls das so ist, dann sind Sie verpflichtet, die Bauhelfer der Berufsgenossenschaft zu melden.  Schnell ist auf der Baustelle ein Unfall passiert. Auch wenn Sie an einem Unfall kein Verschulden trifft, so ist es sicher ein beruhigenderes Gefühl, die Bauhelfer gut versichert zu wissen. Wem der Schutz über die Berufsgenossenschaft nicht ausreicht und die Bauhelfer weitergehend absichern möchte, der kann eine Bauhelfer-Unfallversicherung abschließen.

Welche Versicherungen sind nach Fertigstellung notwendig?

Ist der Wintergarten abgeschlossen, sollten Sie bestehende Verträge überprüfen und anpassen. Achten Sie dabei insbesondere darauf:

Wohngebäudeversicherung

Eine Wohngebäudeversicherung schützt das Eigentum vor den Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm / Hagel oder Gebäudebeschädigung durch Dritte. Auch Elementargefahren können abgesichert werden. Die Berechnung der Versicherungssumme wird meist nach Quadratmeter Wohnfläche vorgenommen. Durch den Wintergarten erhöht sich die Quadratmeterzahl und muss entsprechend angepasst werden. Haben Sie als Grundlage der Berechnung der Versicherungssumme den sogenannten Wert 1914 angegeben, so muss dieser entsprechend erhöht werden.

Hausratversicherung

Eine Hausratversicherung sichert das Hab und Gut ebenfalls gegen die Gefahren, Feuer, Leitungswasser, Sturm / Hagel, Einbruch-/Diebstahl oder Elementargefahren. Auch hier gilt, dass der Wintergarten die Quadratmeter Wohnfläche erhöht. Der Vertrag muss entsprechend angepasst werden.

Glasversicherung

Eine Wohngebäude- oder Hausratversicherung schützt nicht bei Schäden gegen Glasbruch. Grundsätzlich gehört eine Glasversicherung nicht zu den unbedingt notwendigen Absicherungen, da man in der Regel zu Risiken absichern sollte, welche die finanzielle Existenz zerstören oder zumindest gefährden können. Die Verglasung des Wintergartens ist in der Regel nicht durch eine Wohngebäude- oder Glasversicherung versichert. Hierzu ist eine Glasversicherung notwendig. Ob sich eine Absicherung lohnt, hängt von der Größe der Quadratmeter ab. Als Faustformel gilt: Können Sie sich die neue Verglasung des Wintergartens nach einem Schadenfall ohne Probleme leisten, oder geraden Sie dadurch in finanzielle Schwierigkeiten?

Beratung

Wie man sieht, ist mehr zu beachten als man denkt. Daher ist eine Beratung mehr als zu empfehlen.

Die V.D.M.I. GmbH ist ein Versicherungsmakler mit über 40-jähriger Erfahrung in der Absicherung von Sach- u. Haftpflichtrisiken. Die Beratung der V.D.M.I. GmbH zeichnet sich durch eine sehr genaue Bedarfsermittlung aus. Die Risikoberater gehen dabei genau auf Ihr Risiko ein und empfehlen Ihnen passgenauen Versicherungsschutz.

So können Sie die Experten der V.D.M.I. GmbH erreichen:

V.D.M.I. GmbH
Frankfurter Str. 37-43
36043 Fulda

Ansprechpartner:
Sven Schaarschmidt
Telefon: +49(66 1) 94 194-0
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