Bauantrag Wintergarten

Wintergärten sind bauanzeigepflichtig und in vielen Bundesländern genehmigungspflichtig. Unter bestimmten Voraussetzungen kann in einigen Bundesländern eine Genehmigungsfreistellung erfolgen. Abhängig von der Größe sind Wintergärten und Terrassendächer in einigen Bundesländern verfahrensfrei.

Was müssen Sie vor dem Bau eines Wintergartens beachten?

Wenn der Wintergarten gemeinsam mit dem Neubau errichtet wird, dann werden die Wintergartenplanung sowie die baurechtlichen Formalitäten gemeinsam mit dem Gesamtgebäude abgewickelt. Bei der Frage nach der Genehmigung des Wintergartens ist zunächst auf den Bebauungsplan mit seinen Vorgaben zu schauen. In der Regel erledigt der zuständige Architekt auch die Integration des Wintergartens in die Neubauplanung und erledigt alle Formalitäten. Dennoch ist es vorteilhaft ein Wintergartenbauer als Spezialisten frühzeitig in die Planung des Wintergartens einzubeziehen.
Wenn der Wintergarten hingegen an ein bereits bestehendes Gebäude angebaut wird verzichtet der Bauherr oftmals auf einen Architekten. In diesem Falle bieten erfahrene Wintergartenbauer die Bauantragsstellung sowie die Wintergartenplanung selbst an und/oder binden entsprechende Partner mit ein.

Worüber gibt der Bebauungsplan Auskunft?

Der Bebauungsplan gibt allgemein Auskunft, ob sich das Grundstück (auf dem der Wintergarten errichtet werden soll) in einer Wohnbaufläche, einer gewerblichen Bebauungsfläche oder in einem Mischgebiet befindet. Das zulässige Ausmaß der Bebauung ist in dem Bebauungsplan von den Kommunen festgelegt worden. Die Wintergartenplanung muss in einer sehr frühen Phase wichtige Fragen klären: Z.B. die Grundflächenzahl (in welchem Umfang darf die Grundstücksfläche überbaut werden?) und die Geschossflächenzahl (wie hoch darf die Summe der Flächen aller Vollgeschosse sein?).

Worauf muss man noch bei der Wintergartenplanung achten?

Weitere wichtige Bereiche bei der Wintergartenplanung sind die Baufluchtlinien (geben die genaue Positionierung des Gebäudes vor), Mindestgrenzabstände (diese dürfen nicht überschritten werden) sowie Abstandsflächen. Ferner müssen das Nachbarschaftsrecht, Flucht- und Rettungswege sowie die Zugänglichkeit zu Versorgungs- und Entsorgungsleitungen berücksichtigt werden.

Was ist den Antragsunterlagen noch beizulegen?

Beizulegen sind unter anderem Lagepläne, Wintergartenskizzen und je nach Landesbauordnung weitere Unterlagen. Den Bauanträgen ist ein Standsicherheitsnachweis beizulegen, also die statische Berechnung des geplanten Wintergartens. Zusätzlich ein Wärmeschutznachweis und gegebenenfalls Nachweise zum Brandschutz und zum Schallschutz.

Baurecht ist in Deutschland Ländersache

Auf Basis der Musterbauordnung wird in Deutschland das Baurecht von den einzelnen Bundesländern geregelt, diese erlassen Landesbauordnungen. Die wiederum sind die Grundlage für die Genehmigung des Wintergartens. Die Landesbauordnung ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und daher kann auch die Genehmigung des Wintergartens in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich ablaufen. So gibt es in einigen Bundesländern durch das Bauamt eine sogenannte Genehmigungsfreistellung nach der Einreichung der Unterlagen, in anderen Bundesländern gibt es nur eine Bauanzeigepflicht unter bestimmten Bedingungen.

Checkliste Baurecht

  • Im Folgenden finden Sie eine kleine Checkliste, welche Punkte in Bezug auf den Bauantrag eines Wintergartens berücksichtigt werden müssen:
  • Ausnahmegenehmigungen: Benötige ich welche?
  • Genehmigungsfreistellung: Kann oder will ich diese beantragen?
  • Quadratmeteranzahl: Wie viele Quadratmeter des Grundstücks dürfen zur bestehenden Bebauung noch zusätzlich überbaut werden?
  • Bauform: Ist eine Bauform vorgeschrieben (zum Beispiel Bebauungsplan, Gemeindeordnung etc.)
  • Grenzabstände: Welche sind einzuhalten?
  • Brandschutz: Ist mit Auflagen zum Brandschutz zu rechnen (Fluchtwege, Rettungswege, Rauchabzug, Brandüberschlag)
  • Nachbarschaftsrecht: Ist eine Stellungnahme des Nachbarn erforderlich?
  • Bauvoranfrage: Ist eine geplant?
  • Bauunterlagen: Reicht sie der Architekt oder der Wintergartenfachbetrieb ein?

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